Neue Standards für Verbrauchswerte. > Audi Luxembourg

Neue Standards für Verbrauchswerte.

  • 1400x438_AA3_E_141009.jpg
1400x438_AA3_E_141009.jpg

Näher am Realverbrauch: WLTP löst den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ab.

Seit dem 1. September 2017 werden die Verbrauchswerte bei neu auf den Markt kommenden Pkw nach einem neuen Verfahren, dem WLTP, ermittelt. Bis 1. September 2018 werden sämtliche Neufahrzeuge nach WLTP homologiert sein. WLTP steht für Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure und dient der Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs und der Abgasemissionen. Was das für Sie und Ihren Audi bedeutet, erfahren Sie hier.

  • 563x317_AOZ_A4_DIV_151024.jpg
    Was ist WLTP?

    Beim Kauf eines neuen Fahrzeuges steigt beim Kunden die Relevanz von Verbrauchs- und Emissionswerten. Lesen Sie hier, wie diese in Zukunft mit dem neuen Testverfahren ermittelt werden.

    Mehr erfahren
  • 563x317_AAQ_E_10050.jpg
    Gute Gründe für WLTP.

    Auf Grundlage weltweit gesammelter Realfahrdaten wird WLTP in Zukunft realistischere Verbrauchswerte liefern. Lesen Sie hier, was sich mit der Einführung des neuen Testverfahrens ändert.

    Mehr erfahren
  • 563x317_AAQ_E_10051.jpg
    NEDC und WLTP.

    Ab Herbst 2017 wird der NEFZ-Messstandard durch WLTP abgelöst. Neue Testparameter sorgen für realistischere, höhere Werte. Wie genau sich die Verfahren in der Praxis unterscheiden, lesen Sie hier.

    Mehr erfahren

NEFZ vs. WLTP

Der Vergleich im Profil.
Der genormte Fahrzyklus NEFZ gilt für alle Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Er wurde 1992 von der Europäischen Union eingeführt, um den Kraftstoffverbrauch und fahrzeugspezifische Emissionen zu ermitteln und vergleichbare Werte zu liefern. Hier sehen Sie auf einen Blick, welche Rahmenbedingungen seinen Messungen zugrunde liegen.

NEFZ

  • Die Temperatur in der Prüfkammer liegt bei 20 - 30° C
  • Die Streckenlänge beträgt ca. 11 km
  • Der Zyklus dauert ca. 20 Minuten
  • Der Zyklus setzt sich aus zwei Phasen zusammen:
    - ca. 13 Minuten simulierter Stadtfahrt
    - ca. 7 Minuten simulierter Überlandfahrt
  • Die Durchschnittsgeschwindigkeit liegt bei ca. 33 km/h
  • Der Standzeitanteil beträgt 25 %
  • Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 120 km/h
  • Die Schaltpunkte für Modelle mit Handschaltgetriebe sind genau vorgegeben
  • Sonderausstattung und Klimatisierung werden nicht berücksichtigt

WLTP

  • Die Temperatur in der Prüfkammer liegt bei 23° C
  • Die Streckenlänge beträgt ca. 23 km
  • Der Zyklus dauert ca. 30 Minuten
  • Er setzt sich aus vier Phasen (low, medium, high, extra-high) zusammen
  • Die Durchschnittsgeschwindigkeit liegt bei ca. 47 km/h
  • Der Standzeitanteil beträgt 13 %
  • Die Höchstgeschwindigkeit liegt über 130 km/h
  • Die Schaltpunkte werden für jedes Fahrzeug vorab individuell berechnet
  • Fahrzeuggewicht und Zusatzausstattung fließen in die Bewertung mit ein

Ziele des neuen Messverfahrens.

Mit dem WLTP-Messverfahren werden die Testparameter zur Ermittlung von Kraftstoffverbrauch und Abgasemissionen neu definiert. Die Vorteile im Überblick:
563x317_AA3_E_141017.jpg

Transparenz.

In Zukunft lässt sich der tatsächliche Alltagsverbrauch eines Fahrzeugs besser einschätzen. WLTP berücksichtigt ein alltagsnäheres Fahrprofil als der bisherige NEFZ-Standard. Denn der gleicht einem synthetischen Labortest und dient in erster Linie der Vergleichbarkeit verschiedener Fahrzeuge. Während die Verbrauchswerte bisher also unter abstrakten Laborbedingungen gemessen wurden, erlaubt das neue Verfahren dank verbesserter Testparameter eine genauere Prognose zum tatsächlichen Verbrauch eines Fahrzeugs. WLTP erhebt den Anspruch, ein realitätsnäheres Fahrverhalten zu simulieren und so wesentlich realistischere Ergebnisse zu erzielen.
563x317_AOZ_Q7_10076_1_PART_RGB.jpg

Standards.

Eines der Hauptziele des WLTP-Verfahrens ist die einheitliche Bestimmung der Abgasemissionen und des Energieverbrauchs für verschiedene Antriebsarten wie beispielsweise Benzin, Diesel, CNG oder auch Strom. Ein Fahrzeug desselben Typs muss in allen Teilen der Welt bei korrekter Befolgung der Messprozedur mit dem WLTP-Zyklus zu jedem Zeitpunkt das gleiche Testergebnis liefern. Diese notwendige Vergleichbarkeit ist es auch, die eine Labormessung unumgänglich macht. Deshalb werden Kraftstoffverbrauch und Emissionen im Rahmen eines dynamischen Fahrprofils zuverlässig und repräsentativ auf dem Rollenprüfstand ermittelt.

Fragen & Antworten.

Was genau ist WLTP?


Um zu messen, wie viel Kraftstoff ein Auto verbraucht und ob es die jeweils geltenden Abgasgrenzwerte einhält, schreibt der Gesetzgeber (z.B. für die EU) genormte Prüfverfahren vor. Die Rahmenbedingungen für die Prüfung und die Handhabung von Prüfergebnissen sind durch EU-Gesetze vorgegeben. Damit wird sichergestellt, dass für alle Automobilhersteller und anderen Akteure immer gleiche und somit „vergleichbare“ Rahmenbedingungen vorliegen. Unter Anwendung der Testprozedur werden die CO₂- und Verbrauchswerte sowie die Abgasemissionen eines Fahrzeugs ermittelt. Für die Typzulassung neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge gilt EU-weit ab dem 1. September 2017 schrittweise das neue Testverfahren „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ (WLTP) in Nachfolge des bislang gültigen NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Ab diesem Zeitpunkt kann eine Typzulassung für neue Pkw-Modelle bzw. neue Motor-/ Getriebe-Varianten in Europa nur noch nach WLTP erfolgen. Ab dem 1. September 2018 müssen dann alle Fahrzeuge bei Erstzulassung nach WLTP zertifiziert sein.
In welchen Ländern wird der WLTP eingeführt?
WLTP wird in den EU-28-Ländern sowie in Norwegen, Island, der Schweiz (und Liechtenstein) und den EU-Anwenderstaaten Türkei und Israel eingeführt. In modifizierter Form auch in Japan und für Abgasemissionen in China. Indien und Südkorea planen die Einführung zu einem späteren Zeitpunkt.
Werden bereits im Market befindliche Fahrzeuge ebenfalls auf WLTP umgestellt?
Nein. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich durch die Umstellung auf WLTP nichts. Generell liegen für Fahrzeuge, die noch nach dem bisherigen Verfahren (NEFZ) typzugelassen wurden keine CO₂-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte vor. Für diese Fahrzeuge bleiben die NEFZ-Werte maßgeblich.
Wann lösen die WLTP-Werte endgültig alle NEFZ-Angaben ab?
Für die Ausweisung von WLTP CO₂-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte vor Kunde empfiehlt die EU-Kommission eine einheitliche Umstellung der Angaben von NEFZ- auf WLTP-Werte zum 1. Januar 2019. Die verbindlichen Regelungen über die entsprechenden Verbraucherinformationen unterliegen jedoch der nationalstaatlichen Gesetzgebung.
Was hat sich seit September 2017 für den Kunden geändert?
Die Typgenehmigung für neue Modelle ist seit September 2017 vorgeschrieben. In Deutschland erfolgt die Umstellung der Steuergesetzgebung zum 01.09.2018. Die Ausweisung der Werte vor Kunde ist noch nicht terminiert. Verbindlich bleibt daher zunächst der NEFZ für das Labeling und die Besteuerung der Fahrzeuge. Vorschlag der EU-Kommission ist der einheitliche Umstieg aller Neufahrzeugen in der Kundenkommunikation und Besteuerung zum 1.1.2019, um eine unnötige Kundenverwirrung durch Doppelangaben NEFZ und WLTP an Neufahrzeugen zu vermeiden. Im Übergangszeitraum von September 2017 bis voraussichtlich Januar 2019 ist die Angabe der WLTP-Werte als freiwillige Zusatzinformation für den Kunden erlaubt. Sie muss jedoch entsprechend eindeutig als weitere Verbrauchsangabe gekennzeichnet sein. Verbindlich für die Ausweisung im Showroom und die Ermittlung des Energieeffizienzlabels bleibt vorerst der NEFZ. Gleiches gilt für die Ermittlung der Kfz-Steuer (in Ländern mit CO₂-abhängiger Steuerkomponente). Die Besteuerung ist jedoch Bestandteil nationaler Gesetzgebung und muss dort rechtskräftig umgesetzt werden. Hier können durchaus unterschiedliche Vorgehensweisen und Zeitpunkte der Umstellung entstehen.
Woran kann ich erkennen, ob ein Fahrzeug schon nach dem neuen Prüfzyklus ermittelt wurde?
Schon heute im NEFZ werden die Ergebnisse der Messungen aus dem Prüfverfahren in der Konformitätserklärung = CoC-Papier („Certificate of Conformity“) erfasst und dem Fahrzeug beigelegt. Dieses Zertifikat ist die Voraussetzung dafür, dass die Behörden einen Fahrzeugbrief ausstellen, mit dem der Besitzer das Fahrzeug später zulassen kann. Bei Fahrzeugen die nach WLTP geprüft wurden, finden sich zwei verschiedene CO₂-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte im CoC-Papier. Zum einen die WLTP-Werte, zum anderen die daraus zurückgerechneten NEFZ-Werte. Letztere bilden zunächst die Basis bis zur landesspezifischen Umstellung der Verbrauchskennzeichung und Steuerberechnung bis zur Umstellung des jeweiligen Mitgliedsstaates auf WLTP.
In welchem Zusammenhang stehen WLTP und RDE? Ist das nicht das Gleiche?
RDE steht für Real Driving Emissions und bezeichnet eine Abgasmessung, die im Straßenverkehr stattfindet und nicht wie WLTP unter standardisierten Bedingungen auf einem Prüfstand. Der wichtige Unterschied: Im RDE-Test werden die Abgaskomponenten NOx (Stickoxide) sowie Partikel (Feinstaub) während einer realen Straßenfahrt mithilfe mobiler Abgasmesstechnik (PEMS) überprüft, aufgrund der großen Streuung bei Straßenmessungen jedoch nicht Verbrauch und CO2-Emissionen. In Verbindung mit der WLTP-Einführung müssen Hersteller den Stickoxid- und Partikelausstoß ihrer Fahrzeuge im realen Straßenverkehr begrenzen. Während für die Partikelanzahl hier derselbe Grenzwert gilt wie im WLTP, kommt für die Stickoxide in der RDE Stufe 1 ein sog. Konformitätsfaktor von 2,1 zur Anwendung. Bei einem NOx-Grenzwert von 80 mg/km für einen Euro-6-Diesel Pkw entspricht dies einer maximal zulässigen Emission von 168 mg/km unter RDE-Bedingungen. In der RDE Stufe 2 wird der Konformitätsfaktor für NOx ebenfalls auf 1,0 (zzgl. eines Aufschlags für die Messtoleranz) gesenkt.